Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage
gilt im Trainings und  Spielbetrieb die 
3G  Regel

Schulpflichtige Kinder können ihre erfolgte Testung über das von den Schulen ausgegebene
und lückenlos geführte Testheft (drei Tests/Woche) nachweisen.

Kinder die noch nicht zur Schule gehen benötigen wie bisher keinen Nachweis.