Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage
gilt im Trainings und Spielbetrieb die
3G Regel
Schulpflichtige Kinder können ihre erfolgte Testung über das von den Schulen ausgegebene
und lückenlos geführte Testheft (drei Tests/Woche) nachweisen.
Kinder die noch nicht zur Schule gehen benötigen wie bisher keinen Nachweis.